Gütersloh
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Anmelde- und Zahlungsbedingungen

1. Anmeldung / Zahlung der Teilnahmegebühr

Anmeldungen können nur schriftlich erfolgen und sind bei minderjährigen von dem /der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Eine Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in ihrer zeitlichen Reihenfolge. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50.-€ auf das Konto des Kreissportbundes bei der Kreissparkasse Wiedenbrück, BLZ 478 535 20, Konto- Nr. 1719, zu überweisen. Die Anmeldung hat nur mit Zahlungseingang Gültigkeit. Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn auf dem oben genannten Konto eingegangen sein. Bitte geben Sie bei der Einzahlung unbedingt den entsprechenden Verwendungszweck (Name und Datum der Freizeit und den Namen des Teilnehmers) an.

2. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich (bei Minderjährigen durch den / die Erziehungsberechtigten) zu erklären. Es entstehen folgende
Stornokosten: bis 30 Tage vor Reisebeginn 50.-€, vom 29.-22. Tag 40% des Reisepreises, vom 21.-11. Tag 50% des Reisepreises, ab dem 10. Tag 80% des Reisepreises. Wird bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson gestellt, so entfallen die Ansprüche, sobald der volle Betrag von dieser Person bezahlt worden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Anträge sind auf Anfrage beim Kreissportbund erhältlich und müssen innerhalb von 8 Tagen nach Anmeldebestätigung abgeschlossen werden.
Des Weiteren ist eine privat abzuschließende Reisegepäckversicherung zu empfehlen

3. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Kreissportbund ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn von dem Reiseangebot zurückzutreten. Der eingezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer dann in voller Höhe erstattet.

4. Allgemeines

Bei grobem Fehlverhalten der Teilnehmer ist die Leitung berechtigt, Jugendliche von den Eltern oder Erziehungsberechtigten auf deren Kosten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen. Bei Nichtabgabe und / oder Unvollständigkeit des Arztbogens und der Gesundheitsbescheinigung (wird rechtzeitig vor Freizeitbeginn zugeschickt) haftet der Veranstalter in keiner Form für Folgeschäden.