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Anmelde- und Zahlungsbedingungen
1. Anmeldung / Zahlung der Teilnahmegebühr
Anmeldungen können nur schriftlich erfolgen und sind bei minderjährigen von dem /der
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Eine Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in ihrer
zeitlichen Reihenfolge. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50.-€ auf das Konto des
Kreissportbundes bei der Kreissparkasse Wiedenbrück, BLZ 478 535 20, Konto- Nr. 1719, zu
überweisen. Die Anmeldung hat nur mit Zahlungseingang Gültigkeit. Die Restzahlung
muss spätestens
4 Wochen vor Reisebeginn auf dem oben genannten Konto eingegangen sein.
Bitte geben Sie bei der Einzahlung unbedingt den entsprechenden Verwendungszweck (Name und
Datum der Freizeit und den Namen des Teilnehmers) an.
2. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich (bei Minderjährigen durch den / die Erziehungsberechtigten)
zu erklären. Es entstehen folgende
Stornokosten: bis 30 Tage vor Reisebeginn 50.-€, vom 29.-22.
Tag 40% des Reisepreises, vom 21.-11. Tag 50% des Reisepreises, ab dem 10. Tag 80% des
Reisepreises. Wird bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson gestellt, so entfallen die Ansprüche,
sobald der volle Betrag von dieser Person bezahlt worden ist. Wir empfehlen den
Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung. Anträge sind auf Anfrage beim Kreissportbund erhältlich und müssen
innerhalb von 8 Tagen nach Anmeldebestätigung abgeschlossen werden. Des
Weiteren ist eine privat abzuschließende Reisegepäckversicherung zu empfehlen
3. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Kreissportbund ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor
Reisebeginn von dem Reiseangebot zurückzutreten. Der eingezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer
dann in voller Höhe erstattet.
4. Allgemeines
Bei grobem Fehlverhalten der Teilnehmer ist die Leitung berechtigt, Jugendliche von den Eltern oder
Erziehungsberechtigten auf deren Kosten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach
Hause zu bringen. Bei Nichtabgabe und / oder Unvollständigkeit des Arztbogens und der
Gesundheitsbescheinigung (wird rechtzeitig vor Freizeitbeginn zugeschickt) haftet der Veranstalter in
keiner Form für Folgeschäden.
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